OB SCHWARZES, ROTES, HISTORISCHES ODER SAISON KENNZEICHEN , ALLE VARIANTEN WERDEN BERÜCKSICHTIGT

Oldtimer können mit folgenden Arten von Kennzeichen zugelassen werden:

  • Schwarzes Kennzeichen
    Das schwarze Kennzeichen entspricht dem normalen Standardkennzeichen für PKW und LKWs.
  • Historisches Kennzeichen
    Dieses Oldtimerkennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt – hierzu muss es im Vorfeld einer Eingangsuntersuchung durchlaufen. Diese wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV ( alte Bundesländer) oder der DEKRA (neue Bundesländer) durchgeführt.
    Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mindestens vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
  • Rotes Kennzeichen
    In der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde geregelt, dass Oldtimer mit roten Kennzeichen versehen werden können. Dieses darf nur eingeschränkt genutzt werden für:
    – Prüfungsfahrten:Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
    – Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs.
    – Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen.
    – An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
    Saisonkennzeichen
    Bei dieser Kennzeichnung legt der Fahrzeughalter die Zulassungszeit im Voraus fest. Somit wird das Fahrzeug zu Beginn der Saison automatisch angemeldet und zum Ende automatisch abgemeldet, die Steuer wird dabei tageweise abgerechnet.